Kosten der Therapie
Die Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Antrag übernommen werden. Die Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für die Therapie, sofern dieses im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können darüber hinaus zu Ende geführt werden.

GKV

Gesetzliche Krankenkassen
Zur Zeit behandele ich ausschließlich Patientinnen und Patienten, für die die Kosten von einer Beihilfestelle oder einer PKV übernommen werden. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen kann nicht erfolgen.
Ob in Einzelfällen die Kostenübernahme im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) durch eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) erfolgt wird individuell geprüft. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit jedoch nur, wenn trotz intensiver Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten kein Therapieplatz gefunden werden kann bzw. die Wartezeiten unzumutbar sind (ein sogenanntes Systemversagen muss vorliegen). Die Krankenkassen unterstützen Sie bei der Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten.
Sofern Ihre Krankenkasse einer Kostenerstattung zugestimmt hat, ist eine Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche auch durch mich möglich.