Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Was brauche ich für den ersten Termin?
Für die erste Beratung durch eine Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten brauchen Eltern für ihre Kinder keine Überweisung von einer Kinderärztin bzw. Kinderarzt oder Kinderpsychiater. Die Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Krankenbehandlung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie von vielen Privaten Krankenversicherungen (PKV) auf Antrag übernommen werden.
Werden die Kosten der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche übernommen?
Die Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für die Therapie, sofern dieses im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Beachten Sie, dass einige Tarife in der PKV enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, Ebenfalls sind teilweise Eigenanteile vorgesehen.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können darüber hinaus zu Ende geführt werden.
Psychotherapeutische Leistungen werden auf der Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) den Eltern in Rechnung gestellt.
Bitte informieren Sie sich vor dem Beginn der Gespräche über Ihre Versicherungskonditionen sowie die Kostenübernahme.

Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
Zur Zeit behandele ich ausschließlich Patientinnen und Patienten, für die die Kosten von einer Beihilfestelle oder einer PKV übernommen werden. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kann nicht erfolgen.
Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) erhalten Sie eine Übersicht der Therapeuten, die eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie anbieten.
Ebenfalls erhalten Eltern Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter der Telefonnummer 116 117 oder auf der Webseite https://Arztsuche116117.de.
Ob in Einzelfällen die Kostenübernahme im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V) durch eine gesetzliche Krankenkasse erfolgt wird individuell geprüft.
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit jedoch nur, wenn trotz intensiver Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten kein Therapieplatz gefunden werden kann bzw. die Wartezeiten unzumutbar sind (ein sogenanntes Systemversagen muss vorliegen).
Sofern Ihre Krankenkasse (GKV) einer Kostenerstattung zugestimmt hat, ist eine Psychotherapie für Kind bzw. Jugendliche auch durch mich möglich.
