Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Vor dem Hintergrund, dass ich für meine Praxis in Hamburg Eimsbüttel über einen sogenannten Kasssensitz verfüge, erfolgt in dieser Praxis eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen (Versichertenkarte).
In meiner Praxis in Hamburg Wandsbek (Eilbek) erfolgt keine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte mit der Krankenkasse, da ich in dieser Praxis ausschließlich Privat-Patienten behandele. Dieses bedeutet, dass ich den Eltern die Therapie direkt in Rechnung stelle.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V)
Die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche wird von den Krankenkassen als sogenannte Sachleitung zur Verfügung stellt. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
Sofern die Therapie im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen soll, weil die Praxis nicht über einen Kassensitz erfolgt, muss die Beantragung durch Sie vorgenommen werden. Die Bewilligung der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes für die Kostenerstattung muss vor dem Therapiebeginn vorliegen.
Sie finden keinen Psychotherapeuten für Ihr Kind?
Wenn Ihr Kind eine Psychotherapie benötigt, Sie aber keinen Therapieplatz finden, ist es möglich mit der Krankenkasse über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren zu sprechen. In diesem Fall können Sie selbst eine Therapeutin oder einen Therapeuten suchen – auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Warum muss die Antragstellung auf Kostenerstattung vor Therapiebeginn erfolgen?
Die gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung in Ausnahmefällen (§ 13 Abs. 3 SGB V) soll greifen, wenn die Krankenkasse nicht rechtzeitig die notwendige Therapie zur Verfügung stellen kann – zum Beispiel, weil es bei den niedergelassenen Psychotherapeuten zu lange Wartezeiten gibt.
Die Krankenkasse muss der sogenannten „Selbstbeschaffung“ (also der privaten Organisation der Therapie) vorher zustimmen. Wird die Therapie vor der Kostenentscheidung gestartet, darf die Krankenkasse die Therapiekosten nicht nachträglich erstatten. Erst wenn die Krankenkasse Ihren Antrag schriftlich genehmigt hat, kann die Psychotherapie durch den Psychotherapeuten ohne Kassensitz begonnen werden.
Kann ich Ihnen bei der Beantragung der Kostenerstattung helfen?
Die Kostenübernahme der Therapie muss von den Eltern beantragt werden. Therapeuten ohne Kassensitz beginnen die Therapie (i. d. R.) erst, wenn die Kostenübernahme geklärt ist. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, was Sie für die Klärung der Kostenübernahme beachten müssen. Ich nehme keine rechtliche Beratung vor und beteilige mich nicht an dem Antragsverfahren.
Bevor die eigentliche Psychotherapie begonnen wird, erfolgt eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde die ca. 50 Minuten dauert. Dieser Termin dient dazu, eine erste Einschätzung vorzunehmen und eine Behandlungsempfehlung zu erarbeiten. Diese Behandlungsempfehlung wird in einem Formular (PTV-11) dokumentiert und kann zur Beantragung der Psychotherapie verwendet werden.
Was brauchen Sie für die Beantragung einer Kostenerstattung?
Zur Beantragung einer Kostenerstattung müssen Sie nachweisen, dass Sie trotz angemessener Bemühungen keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten. Eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten wird häufig als unzumutbar betrachtet - es wird jedoch immer der Einzefall geprüft.
Viele Krankenkassen bitten darum, dass Sie Ihre Bemühungen zur Suche eines geeigneten Therapeuten schriftlich dokumentieren. Hierbei sollten Sie festzuhalten, welche Therapeuten Sie angerufen haben und welche Wartezeiten Ihnen genannt wurden.
Welche Entfernung muß ich bei der Auswahl des Psychotherapeuten in Kauf nehmen?
Der Gesetzgeber sieht eine Wohnortnahe Versorgung vor. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die Krankenkassen bei der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages auch die Entfernung die Sie bzw. Ihr Kind zurücklegen müssen, um die Psychotherapie durchzuführen. Selbstverständlich gilt auch hier die Einzelfallprüfung, welche Entfernung als angemessen angesehen wird.
Wie lange brauchen die Krankenkassen für die Entscheidung?
Die Krankenkassen entscheiden innerhalb von 3 Wochen nach dem Eingang Ihres schriftlichen Antrags. Sofern die Einschaltung eins Gutachters notwendig wird, kann sich die Entscheidungsfrist auf 5 Wochen verlängern.
Nach eine positiven Entscheidung über die Kostenerstattung kann die Psychotherapie dann starten.
Welche Qualifikation haben Psychotherapeuten, die keinen Kassensitz verfügen?
Damit eine Kostenerstattung erfolgen kann muss der Psychotherapeut approbiert sein (staatliche Zulassung zur Heilbehandlung) und die gleichen Qualifikationen wie ein Therapeut mit Kassensitz haben.