Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung?

Die von mir erbrachten Leistungen rechne ich auf der Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ab. Die GOP ist eine Rechtsverordnung, die regelt nach welchen Kriterien die Psychotherapie abrechnet werden darf.  

Gibt es unterschiedliche Abrechnungen für PKV-Versicherte und die Kostenerstattung der GKV?

Die Abrechnung der Leistungen bei Privatversicherten/Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern im Rahmen der Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V) erfolgen auf der gleichen Grundlage. 

Was kostet die Psychotherapie?

Die anfallenden Kosten der Psychotherapie lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Abrechnung richtet sich nach der Art der erbrachten Leistung. 

Die folgenden Leistungen werden regelmäßig im Rahmen einer Therapie abgerechnet (Beispiele):

  • Probatorische Sitzung (870 = €100,55) inkl. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (801a = €33,52)
  • Psychotherapeutische Sprechstunde (2 x 812a = €134,06)
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung (2 x 812a = €134,06) inkl. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (801a = €33,52)
  • Psychotherapeutische Kurzzeittherapie VT (812a 2 x €134,06) inkl. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (801a = €33,52)
  • Psychotherapeutische Langzeittherapie VT (870 €100,55) ink. Erhebung des aktuellen psychischen Befunds (801a = €33,52)

Die Dauer einer Therapeutischen Sitzung beläuft sich auf 50 Minuten.

Bei der Abrechnung lege ich grundsätzlich den 2,3-fachen Satz als Abrechnungsfaktor nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde. Dieses ist  der "Standardwert", der von vielen Kostenträgern und Beihilfestellen für die Abrechnung psychotherapeutische Leistungen anerkannt wird. 


Erfolgt die Berechnung von Umsatzsteuer?

Der von mir in Rechnung gestellte Betrag unterliegt laut §4 Nr.14 UstG nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Welche Informationen enthält die Abrechnung?

Bei der Rechnungslegung halte ich mich an die Vorgaben für die Inhalte einer Rechnung nach § 12 Abs. 2 GOÄ: 

  • Datum der Leistungserbringung 
  • Die Nummer und die Bezeichnung der einzeln berechneten Leistung 
  • Leistungsbeschreibung ggf. mit Nennung der Mindestdauer sowie 
  • Abrechnungsbetrag und der Steigerungssatz

Angaben zur Diagnose nehme ich nur vor, sofern diese von Ihrem Kostenträger gewünscht wird. Vor dem Hintergrund, dass die Rechnungen per E-Mail versendet werden sehe ich den Schutz der persönlichen Daten hier als wichtig an.

Wie erfolgt die Rechnungslegung?

Die Abrechnung der Erstgespräche mit den Eltern werden jeweils nach dem Gespräch in Rechnung gestellt. 

 

Nach dem Beginn der Therapie erfolgt die Abrechnung jeweils nach Ablauf des Monats. Die Rechnungen übermittele ich per E-Mail. Sofern eine Übermittlung der Rechnungen per Post gewünscht ist, komme ich diesem Wunsch natürlich nach. 

 

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. 

Wie erfolgt die Zahlung?

Die Zahlung können Sie auf mein Konto bei der ApoBank vornehmen.

 

Sofern Sie möchten, können Sie die Rechnung auch per PayPal begleichen. Bitte geben Sie bei der Zahlung lediglich die Rechnung-Nummer meiner Rechnung an.

Zahlen Sie bequem per Paypal

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